Evangelischer Kindergarten "Tausendfüßler" Coburg

1. Welche Kinder besuchen unsere Einrichtung?

2. Aufnahmemodus

3. Elternbeiträge

 


 

1. Welche Kinder besuchen unsere Einrichtung?

In unserem Kindergarten werden Kinder ab dem ersten Lebensjahr betreut, wobei die Kleinen nicht windelfrei sein müssen.

Die Kinder können von unterschiedlicher Nationalität sein und müssen keiner bestimmten Religion angehören.

Die Kinder müssen nicht aus dem Sprengel der Johanneskirche kommen. Es können alle Kinder aus dem Stadtgebiet von Coburg angemeldet werden.

Kinder aus dem Landkreis können aufgrund der Gastkinderregelung, die im BayKiBiG genau definiert ist, unter bestimmten Voraussetzungen und unter Beachtung bestimmter Paragraphen aufgenommen werden.

Kinder, die unsere Schulkindgruppe besuchen, können bis zum Ende der fünften Klasse bei uns bleiben. Hier können auch Kinder angemeldet werden, die ihre Kindergartenzeit nicht in unserem Haus verbracht haben. Die Schulkinder unterliegen dem gleichen Aufnahmeverfahren wie die Regelkinder.

Behinderte oder von wesentlicher Behinderung bedrohte Kinder im Sinn von § 53 SGB XII finden ebenfalls einen Platz in unserer Einrichtung.

 


 

2. Aufnahmemodus

In Coburg gibt es seit einigen Jahren für alle Kindergärten Anmeldetage, die jährlich im März stattfinden.

An diesen Tagen können die Eltern ihre Kinder in einem Kindergarten ihrer Wahl anmelden. Die Termine werden in den Tageszeitungen bekannt gegeben und können in den Kindergärten oder beim Jugendamt erfragt werden.

Die Kinder können auch während des laufenden Kindergartenjahres aufgenommen werden.

Grundsätzlich steht unser Haus für alle interessierten Eltern und deren Kinder offen. Sie haben jederzeit die Möglichkeit einen Termin zu vereinbaren und die Einrichtung kennen zu lernen.

Bei einem persönlichen Informationsgespräch zwischen Eltern und Leitung wird das pädagogische Konzept vorgestellt und die Aufnahmeformalitäten besprochen. Die Eltern von Migrantenkindern müssen zur Anmeldung eine Abstammungsurkunde vorlegen.

Wir empfehlen für neue Kindergarteneltern das Infoblatt des Staatsinstitutes für Frühpädagogik,* in dem beschrieben wird, was der Kindergarten, als neuer Lebensabschnitt, für das Kind und auch die Eltern bedeutet. („Etwas neues beginnt – Kinder und Eltern kommen in den Kindergarten“) Infoblatt_Staatsinstitut_fur_Fruhpadagogik_PDF.pdf

Zum Download steht Ihnen hier ein Anmeldeformular zum Ausdrucken bereit. Anmeldeformular.doc

 

*Herausgegeben vom Staatsinstitut für Frühpädagogik, Prinzregentenstraße 24, 80538 München

 


 

3. Elternbeiträge

Die Buchungszeit der Kinder legen die Eltern fest. Höherbuchungen sind immer möglich, Buchhungszeiten verringerung sind nur mit drei Monaten Vorlaufzeit möglich. Die evangelischen Einrichtungen der Stadt Coburg haben sich auf eine einheitliche Staffelung des Grundbeitrages geeinigt.

 

Elternbeitragstabelle:

Gültig ab dem 01.09.2023

Durchschnitt. Tägliche Nutzungszeit

Krippe **

Kindergarten *

> 1 - 2 Std. ***)

220,00 €

113,00 €

> 2 – 3 Std.  ***)

247,00 €

127,00 €

> 3 - 4 Std.

274,00 €

141,00 €

> 4 - 5 Std.

301,00 €

155,00 €

> 5 - 6 Std.

330,00 €

170,00 €

> 6 - 7 Std.

357,00 €

183,00 €

> 7 - 8 Std.

384,00 €

197,00 €

> 8 - 9 Std.

413,00 €

212,00 €

> 9 - 10Std.

440, 00 €

226,00 €

*        Der aufgeführte Elternbeitrag verringert sich ggf. um den in Art. 23 BayKiBiG geregelten Elternbeitragszuschuss. „Der Zuschuss beträgt 100 € pro Monat und wird für die Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt gewährt.“ (Art. 23 Abs. 3 Satz 2 BayKiBiG)

**      Durch das Bayrische Krippengeld werden ggf. Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 Euro pro Kind entlastet, wenn sie diese tatsächlich tragen. Unter folgender Homepage kann der Antrag auf das bayrische Krippengeld bei der zuständigen Behörde gestellt werden: https://www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld/antrag/index.php

***    Hinweis: Die Buchungszeit 1-2 Std. und 2-3 Std. sind bei Regelkindern nicht förderfähig

 

Sollte das Kind von der Aufnahme in die Grundschule nach Art. 37 Abs. 2 BayEUG zurückgestellt werden, wird der Träger umgehend (gemäß Art. 26 a BayKiBiG) mit einer Kopie des Rückstellungsbescheids darüber unterrichtet.


Diese Beträge werden jeweils zum 15 des laufenden Monats per Lastschrift von unserer Verwaltungsstelle eingezogen. Das Kindergartenjahr beginnt am 01. September und endet am 31. August jeden Jahres, das heißt der Monat August ist nicht beitragsfrei.